Wir möchten aus gegebenem Anlass darauf hinweisen, dass die zweite Verordnung zur Änderung zur Landesfischereiordnung vom 27.10.2025 mit Datum 21.11.2025 in Kraft tritt.
Anbei ein paar wichtige Auszüge aus der Zusammenfassung, welche das Fischen mit der Handangel betreffen.
„Im Zuge der Anpassung der Rechtslage im Land Berlin an europarechtliche und bundesgesetzliche Anforderungen ist die Berliner Landesfischerei-ordnung zu ergänzen und zu ändern, dies unter anderem zur Umsetzung bestehender allgemeiner Vorgaben zum Tierschutz einerseits sowie zum
Schutz besonders geschützter Tierarten wie etwa dem Fischotter andererseits. ….
Daneben werden sowohl materiell-rechtliche als auch redaktionelle Klarstellungen und Anpassungen vorgenommen:
Es wird klargestellt, dass das Fangen und Zurücksetzen von Fischen mit dem ausschließlichen Ziel, ihre Maße oder äußeren Merkmale zu dokumentieren, verboten ist. Die Hälterung von mit der Handangel gefangenen Fischen ist nur noch mittels eines Setzkeschers zulässig, dessen Verwendung engen Voraussetzungen unterliegt. Angelveranstaltungen werden einer Anzeigepflicht unterworfen. Das Anfüttern von Fischen wird auf 500 Gramm Lockfuttermittel pro Person und Fangtag beschränkt.
Ausnahmen hiervon müssen durch die untere Fischereibehörde genehmigt werden. „
Die aktuelle überarbeitete Version der Landesfischereiordnung für Berlin ist unter https://gesetze.berlin.de/perma?j=FischO_BE nun einsehbar.
Für weitere Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
