Wie bereits im Artikel „Angeln in Berlin“ erwähnt, ist das Fischereirecht Landesrecht und unterscheidet sich somit teilweise sogar gravierend, wenn man von einem Bundesland ins nächste wandert. Im Folgenden beschäftigen wir uns mit den verschiedenen Wegen, die in Brandenburg zu den benötigten Papieren führen, ohne beim Ausüben unseres Lieblingshobbys Angst vor den Sheriffs haben zu müssen.
Einleitend sei noch angemerkt, dass diesem Text die Annahme zugrunde liegt, dass Sie Ihren Erstwohnsitz in Brandenburg haben es sei denn, es wird explizit im Text anders ausgewiesen.
Friedfischangeln in Brandenburg für Jung und Alt
In Brandenburg beginnt die selbstständige Angelei bereits mit 8 Jahren und ist bis ins hohe Alter gültig. Einzige Einschränkung ist, dass mit der nachfolgend beschriebenen Regelung nur auf Friedfische geangelt werden darf. Dies ist seit der Änderung des Fischereigesetzes für das Land Brandenburg (BbgFischG) aus dem August 2006 möglich und wird weithin als „Brandenburger Friedfischregelung“ bezeichnet. Hierzu ist es lediglich notwendig, die Brandenburger Fischereiabgabe zu entrichten und eine Angelkarte für das jeweilige Gewässer zu erwerben. Die Fischereiabgabe kostet zurzeit (Stand: 02.02.2011) für Jugendliche 2,50 EUR/Jahr und für Erwachsene 12,00 EUR/Jahr. Um die Entrichtung der Gebühr nachzuweisen, bekommt man eine briefmarkenähnliche Marke, die auf eine personalisierte olivegrüne Trägerkarte geklebt wird (siehe Bild).
Im Rahmen der Brandenburger Friedfischregelung darf jeder, unabhängig vom Erstwohnsitz, die Friedfischangelei ausüben.
Vorsicht:
Was viele, die nach dieser Regelung Angeln dabei übersehen, ist der §18 Abs. 3 des BbgFischG, welcher grob zusammenfasst „Unwissenheit schützt nicht vor Strafe“ lautet. Die genaue Formulierung des Absatzes lautet wie folgt:„Wer die Fischerei ausübt, hat alle rechtlichen Bestimmungen, insbesondere fischereirechtlicher, tierschutzrechtlicher und naturschutzrechtlicher Art zu beachten. Dazu hat er sich entsprechend zu informieren und weiterzubilden.“
Ohne jetzt übermäßig Angst zu schüren, sei hier angemerkt, dass neben den Fischereigesetzen und Verordnungen noch diverse weitere Gesetze existieren, die, zumindest in Teilen, die Beachtung der Angler verlangen. Schließlich bewegen wir uns in der Natur (rechtliche Bestimmungen des Natur- und Umweltschutzes) und fangen Tiere (rechtliche Bestimmungen aus dem Bereich Tierschutz). Das sind nicht nur Gesetze und Verordnungen, sondern auch Bestimmungen die zum Beispiel das Verhalten in einzelnen Naturschutzgebieten regeln in denen das Angeln erlaubt ist. Parkordnungen beispielsweise, die Parkanlagen betreffen durch die beangelbare Gewässer fließen, aber deren Wege man nicht verlassen darf, führen so z.B. zu einem indirekten Angelverbot, wenn die Angelei auf diesen Gewässern nicht vom Boot aus erlaubt ist (z.B. ein Kanal in dem man nicht Ankern darf). Insgesamt sind es um die 25 rechtlichen Bestimmungen (viele davon landesspezifisch), die man als Angler kennen sollte, um nicht aus Unwissenheit Probleme mit dem Gesetz zu bekommen. Daher empfehlen wir ausdrücklich, bei Interesse an der Angelfischerei, einen Vorbereitungselehrgang zur Anglerprüfung zu besuchen.
Ich will aber Raubfische angeln!
Um in Brandenburg auf Raubfische angeln zu dürfen, muss man einen Fischereischein besitzen. Um diesen zu bekommen, muss man in Brandenburg ebenso wie in Berlin mindestens 14 Jahre alt sein und eine Anglerprüfung abgelegt haben. Diese besteht in den 5 Themengebieten
- Fischkunde und -hege
- Pflege der Fischgewässer
- Fanggeräte und deren Gebrauch
- Behandlung der gefangenen Fische
- Einschlägige Rechtsvorschriften
Je Themengebiet werden 12 Fragen mit jeweils 3 möglichen Antworten gestellt, von denen der Prüfling die richtigen Antworten markieren muss (Multiple-Choice-Test).
Anders als in Berlin ist der Besuch eines Vorbereitungslehrgangs in Brandenburg eine Kann- und keine Muss-Bestimmung. Er ist also freiwillig.Bestanden hat die Prüfung, jeder Prüfling, der mindesten 6 Fragen je Thema richtig beantwortet hat die die Gesamtfehlerzahl von 15 Fehlern nicht überschreitet.
Anglerprüfung Bestanden – Darf ich nun Raubfische angeln?
Leider noch nicht ganz. Wer die Anglerprüfung bestanden hat, kann mit seinem Prüfungszeugnis bei der „Unteren Fischereibehörde“ seines Landkreises den Fischereischein beantragen. Dieser ist auf Lebenszeit gültig.Nun fehlt noch die, aus der oben erwähnten Friedfischregelung bekannte Fischereiabgabe samt Trägerkarte (Preis ist identisch) und die Angelkarte für das jeweilige Gewässer. Wenn alle Papiere vorhanden sind, also Fischereischein Trägerkarte für die Fischereiabgabe mit aufgeklebter Abgabemarke und Angelkarte, kann die Angelei auf Raub- und Friedfisch beginnen.