In der Nord- und Ostsee vor den deutschen Küsten von Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig Holstein und Niedersachsen gibt es verschiedene Arten von Fischen, welche man mit der Angelrute befischen kann.
Dabei unterscheidet man die Brandungsangelei vom Strand oder der Küste im Allgemeinen und die s.g. Hochseeangelei vom Boot oder Kutter aus.
Das gemeinschaftliche Meeresfischen, als Gruppenfahrten vom Kutter aus, welche in der Vergangenheit ein fester Bestandteil der jährlichen Verbands- Kalender war, findet aufgrund aktueller Entscheidungen auf EU-Ebene nun nicht mehr statt.
Die Entwicklung einiger Fischpopulationen in der westlichen Ostsee, speziell des Dorschs, sowie dem seit 01.01.2024 geltenden Fang- und Entnahme-verbot für Dorsche durch die Freizeitfischerei, haben dazu geführt, dass der Landesverband diese Fahrten bis auf Weiteres für seine Mitglieder nicht mehr veranstaltet.
Es bleibt zu hoffen und abzuwarten, ob und wann sich diese Entscheidungen der EU-Kommission in einer Stabilisierung der Bestände niederschlägt. Außerdem bleibt zu hoffen, dass die Kutterkapitäne diese Zeitspanne überstehen.
Wir sehen die Befischung der Laichbestände grundsätzlich kritisch, was für alle Parteien, Berufs und Freizeitfischerei gilt. Ein Augenmerk sollte ebenfalls auf die Bestände des Kormorane in den flachen küstennahen Bereichen gelegt werden.
Für weitere Informationen zum Thema Dorsch verweisen wir auf die Webseite Deutschen Angelfischerverbands (DAFV). Angelfischerei auf Dorsch in der Ostsee wird verboten (dafv.de)