Wie so oft im Leben gilt auch in der Angel-/Fischerei der Grundsatz „Nichtwissen schützt nicht vor Strafe“. Beim Ausüben der Angelfischerei sind es weit mehr als 20 Gesetze, die es zu beachten gilt. Glücklicher Weise sind es oft nur ein oder zwei Paragraphen, aber auch die können es in sich haben.
Im Themenkomplex Rechtskunde wird der Schwerpunkt auf die Fischereilichen Landesgesetze von Berlin gelegt. Fischereigesetz, Fischereischeingesetz, Fischereiordnung und vieles mehr wird behandelt. Dabei wird stets auch auf Unterschiede zum Land Brandenburg verwiesen, da viele unserer Lehrgangsteilnehmer auch gerne mal in Brandenburg auf Fischjagd gehen.
Es werden u.a. folgende Fragen behande
- Was für Angelpapiere werden benötigt?
- Was ist eine Raub- und was eine Friedfischangel?
- Wer darf wann und vor allem wo angeln?
- Was ist ein Fischereirecht und warum brauche ich überhaupt eine Angelkarte?
Der auf den ersten Blick dröge Paragraphendschungel wird mit verschiedenen Fallbeispielen und Praxiserfahrungen aufgelockert.
Rechtskunde in Bezug auf Tier- und Naturschutzgesetze sind Bestandteil des Themenkomplexes „Natur- und Tierschutz“.