In seiner ordentlichen Mitgliederversammlung vom 24. November 2017 folgten die Delegierten mit überwältigender Mehrheit dem Antrag des LSB-Präsidiums: "Der Mitgliederversammlung wird empfohlen zu beschließen, die Berufung des Deutschen Anglerverbandes, Landesverband Berlin e.V. (DAV) nach § 4 Absatz 3 der Aufnahmeordnung zurückzuweisen."
Nur 4 von 138 Delegierten stimmten gegen diesen Antrag!
Nun hat der abgelehnte Antragsteller entsprechend der Aufnahmeordnung noch die Möglichkeit, innerhalb der folgenden 2 Monate Klage einzureichen. Erfolgt dies nicht, ist die bisherige Entscheidung rechtskräftig und wir wieder Mitglied im LSB.
Warten wir also noch ein wenig!