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Nun haben wir es schwarz auf weiß

Schriftliche Bestätigung zur LSB-Entscheidung

Mit Schreiben vom 08. Dezember 2017 teilte uns der Landessportbund Berlin mit, dass die Berufung des LAV Berlin von der Mitgliederversammlung zurückgewiesen und damit der Entscheidung des Präsidiums über unsere Aufnahme stattgegeben wurde.

Gleichzeitig wird in dem Schreiben auch auf die Klagemöglichkeit des abgelehnten Verbandes hingewiesen. Sollte der LAV von seinem Klagerecht keinen Gebrauch machen, so wird die Entscheidung der Mitgliederversammlung rechtskräftig. Also können wir, falls in den Vereinen keine eigenen Versicherungen bestehen, in diesem Fall ab 25. Februar 2018 wieder auf den Versicherungsschutz des LSB Berlin vertrauen.

Bis dahin sind die Vereine weiterhin durch eine, von uns abgeschlossene Unfall- und Haftpflichtversicherung abgesichert.

Also, noch ein wenig warten, auch so eine Klagefrist geht vorbei!